Herzlich willkommen auf der Homepage
der Notarin Karin Schäfer
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
Aktuelle Hinweise zum Geschäftsablauf im Notariat Karin Schäfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Informationsstand: 11.01.2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wahrnehmung eines Notartermins ist weiterhin - auch bei Ausgangssperre / Ausgangsbeschränkung -, jedoch unter Wahrung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen möglich.
Das Notariat ist geöffnet und persönliche Vorsprachen etc. sowie Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die Betreuung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten werden unter Wahrung von Hygieneschutzmaßnahmen und der Gesundheitsbelangen aller Beteiligten gewährleistet und durchgeführt.
Ansprechpartner für Hygieneschutzmaßnahmen ist Frau Schaffrath.
Die nach wie vor geltenden Anforderungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19, die ich, Notarin, und mein Team sehr ernst nehmen und beachten, insbesondere zur Vermeidung nicht notwendiger persönlicher Kontakte, veranlassen uns, den Geschäftsbetrieb an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und die organisatorischen Abläufe in der Geschäftsstelle und in der Gestaltung des Beurkundungsverfahrens so zu verändern, um Ansteckungsrisiken weitgehend zu reduzieren und dafür Sorge zu tragen, dass sich Mandanten nach Möglichkeit im Notariat nicht begegnen. Bitte beachten Sie deshalb die nachfolgenden Hinweise zu den Einschränkungen von Abläufen in meiner Geschäftsstelle. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von uns allen und insbesondere auch dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen!
- Der Zutritt zum Notariat ist prinzipiell nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Abzugebende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten.
- Soweit Sie vor/seit kurzem, d.h. grundsätzlich innerhalb der letzten 14 Tage,
- typische Krankheitssymptome einer Corona-Infektion, wie bspw. allgemeines Krankheitsgefühl/allgemeine Schwäche,
(Schnupfen mit) starke(n) Halsschmerzen oder Kopf- und Gliederschmerzen, anhaltendes/häufiges Husten (keine
bekannte chronische Erkrankung, wie z. B. Asthma), plötzlich nicht gekannte Atembeschwerden (Kurzatmigkeit),
Fieber (ab 38 ° C), Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, haben bzw. vor wenigen Tagen gehabt
haben oder sich in diesem Sinne gesundheitlich angeschlagen fühlen,
- der häuslichen Quarantäne unterliegen,
- mit dem Coronavirus infiziert oder daran erkrankt bzw. positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind,
- Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden oder bei denen ein
entsprechender Verdacht vorliegt,
- ein Risikogebiet bereist oder sich generell im Ausland aufgehalten haben; aber auch, wenn Sie Kontakt zu Personen
hatten, die ein Risikogebiet bereist oder sich zuletzt im Ausland aufgehalten haben,
möchten ich, Notarin, und mein Team Sie bitten, die Geschäftsstelle nicht zu betreten, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten und sich telefonisch in der Notariatskanzlei zu melden. Der weitere Verfahrensweg kann dann besprochen werden.
Rechtlich existieren insoweit verschiedene Lösungen, um eine Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos, vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Bestätigung/Genehmigung. Meine Mitarbeiterinnen und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise jederzeit gern zur Verfügung.
Sofern die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z. B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.), werden wir in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache nehmen und sorgfältig prüfen, ob, wie und an welchem Ort, ggf. auch im Freien, eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann. - Zur Reduzierung unnötiger Kontakte und zur Vermeidung von Wartezeiten werden wir Termine zeitlich großzügiger planen müssen. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass sich möglichst wenige Mandanten in der Geschäftsstelle begegnen. Wir bitten um Verständnis.
- Sofern Sie vor der Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, welche die Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab untereinander und mit uns telefonisch oder auf elektronischem Wege zu klären, damit die geplanten Beurkundungszeiten nicht überschritten werden.
- Wir werden angesichts der besonderen Situation der Corona-Krise nur noch die Urkundenbeteiligten sowie deren Rechtsanwalt oder Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und bei unbedingter Notwendigkeit Makler an der Beurkundung teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie derzeit davon Abstand, Verwandte, Freunde oder Kinder zur Beurkundung mitzubringen. Angesichts der Hinweise der Bundesregierung, der Sächsischen Landesregierung sowie des Robert-Koch-Instituts zur COVID-19-Pandemie / Corona-Krise lassen wir zur Beurkundung nur noch maximal 5 an der Urkunde selbst unmittelbar Beteiligte zu. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer Bevollmächtigung. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir Abstand wahren und halten auch Sie bitte Abstand von anderen Beteiligten. Die räumlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben.
- Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis dafür, vor dem Notariatsgebäude zu warten, bis Sie eingelassen werden, sollten sich noch andere Mandanten im Notariat aufhalten.
Bevor Sie das Notariatsgebäude betreten, sind Sie unbedingt gebeten, an der nach der Eingang-Schiebetür rechts befindlichen Desinfektionsstadion Ihre Hände zu desinfizieren.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes beim Betreten des und bei Ihrem Aufenthalt im Notariat - auch während der Beurkundung - ist zwingend erforderlich. Im Bedarfsfall stellen wir den Mund- und Nasenschutz zur Verfügung. Sollten Sie aus medizinischen Gründen (z.B. Atemnot) keinen Mundschutz tragen können, bitten wir Sie, uns dies vor dem Termin mitzuteilen, damit sich unsere Mitarbeiter am Empfang darauf einrichten können.
Von einer Begrüßung durch Handschlag nehme ich, Notarin, und auch meine Mitarbeiterinnen Abstand. Es wird hiermit empfohlen, auch gegenüber den anderen Beteiligten darauf zu verzichten.
Bitte halten Sie zu anderen Beteiligten, den Notariatsmitarbeiterinnen und zur Notarin einen Mindestabstand von 1,5 m ein.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass allein die Notarin im obigen Sinne über den Ablauf und die Gestaltung Ihres Notartermins entscheidet. - Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen – soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.
- Um bei bekanntwerdenden Infektionen mögliche Kontaktpersonen informieren zu können, ist gemäß § 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO die entsprechende (nochmalige separate) Erfassung Ihrer Daten erforderlich. Die so erfassten Daten werden ausschließlich im Fall einer auftretenden Infektion verwendet und nach vier Wochen vernichtet. Mit dem Ausfüllen einer entsprechenden Besucherkarte bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, nicht häuslicher Quarantäne unterliegen und innerhalb der letzten 14 Tage keinen engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Ein enger Kontakt bestand bei einem Abstand von weniger als 1,5 m und für mehr als 15 Minuten und ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder bei gemeinsamem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten in einem unzureichend belüfteten Raum.
- Um das Risiko einer Ansteckung für Sie sowie für mich, Notarin, und meine Mitarbeiterinnen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten.
- Die Abläufe bei den Behörden (Grundbuchämtern / Handelsregistern / Nachlassgericht) haben sich teilweise verlangsamt. Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen. Bitte nehmen Sie von diesbezüglichen Rückfragen Abstand! Wir werden aber die Vertragsgestaltung auf die Situation anpassen.
Ich, Notarin, und mein Team danken Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.